Beschlussvorlage - BV/24/106
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu- Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz
hier: Konzeptbeschluss und Inhalte städtebaulicher Vertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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04.09.2024
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09.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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07.11.2024
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Gestoppt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.07.2024 über das städtebauliche Konzept zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz in der Variante [ 1 oder 2 ] als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Inhalt des städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung und Bewirtschaftung des Flurstücks 135/38, Gemarkung Binz, Flur 2 zugunsten der Gemeinde Ostseebad Binz sowie eine öffentlich gewidmete Durchwegung zwischen Proraer Straße und Strandpromenade.
Begründung
Basierend auf dem Masterplan wurde durch den Ausschuss Bau, Verkehr und Umwelt sowie durch die Bauverwaltung der vorliegende Teilbereich in mehreren Sitzungen bearbeitet. Die nun vorliegende Fassung bildet alle vorgetragenen Belange ab.
Ziel der Beschlussvorlage ist es, die Zustimmung der Gemeindevertretung zum vorliegenden Bebauungskonzept zu erhalten, welches dann Inhalt der weiterführenden Bauleitplanung und des städtebaulichen Vertrags werden soll.
Im nächsten Schritt wird die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeits-beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden- und Trägerbeteiligung nach
§ 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet werden, sowie die Aufsetzung des städtebaulichen Vertrags erfolgen (gemeinsam mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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510,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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364,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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56 kB
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4
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(wie Dokument)
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45,3 kB
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