09.10.2024 - 7.4 Beschlussvorschlag zur 9. Änderung des Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Datum:
- Mi., 09.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert das Konzept. Es ist notwendig, eine Lösung für die Geschossigkeit zu finden.
Hr. Reetz & Hr. Schulz: Geschossigkeit leitet sich aus Masterplan ab.
Fr. Drahota: Bittet Verwaltung um Erläuterung dahingehend, was mit der „letzten Düne“ geplant ist, damit die neuen Mitglieder auch den Kenntnisstand haben.
Verwaltung: Geplant ist die Ausweisung als öffentliche Grünfläche und deren
Ertüchtigung. Sie soll mit einer hohen Aufenthaltsqualität als zusätzliche Erholungsfläche dienen. Es könnte darüber nachgedacht werden, ob zukünftig eine Tiefgarage oder Ähnliches untergebracht wird, jedoch gibt es dazu noch keine Planungen bzw. Beschlüsse. Wir erhalten ein Nutzungsrecht, welches dem Eigentumsrecht gleichkommt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.11.2024 über das städtebauliche Konzept zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz zu beschließen, in der Variante, die Geschossigkeit auf zwei Etagen plus Staffelgeschoss zu senken, um eine Einheitlichkeit und Gleichbehandlung auf diesem Gebiet zu schaffen. Die angegebene Geschossfläche soll gleichbleiben und der Baukörper entsprechend vergrößert werden. Die Gebäudemasse soll von ursprünglich drei Etagen plus Staffelgeschoss auf zwei Etagen plus Staffelgeschoss vollständig umgelegt werden. Dies soll als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB dienen. Inhalt des städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung und Bewirtschaftung des Flurstücks 135/38, Gemarkung Binz, Flur 2 zugunsten der Gemeinde Ostseebad Binz sowie eine öffentlich gewidmete Durchwegung zwischen Proraer Straße und Strandpromenade.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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510,6 kB
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45,3 kB
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