14.10.2024 - 8.4 Beschlussvorschlag zur 9. Änderung des Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.11.2024 über das städtebauliche Konzept zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz in der folgenden Variante zuzustimmen.  Die Geschossigkeit auf zwei Etagen plus Staffelgeschoss zu senken, um eine Einheitlichkeit und Gleichbehandlung auf diesem Gebiet zu schaffen. Die angegebene Geschossfläche soll gleichbleiben und der Baukörper entsprechend vergrößert werden. Die Gebäudemasse soll von ursprünglich drei Etagen plus Staffelgeschoss auf zwei Etagen plus Staffelgeschoss vollständig umgelegt werden. Dies soll als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB dienen.
Inhalt des städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung und Bewirtschaftung des Flurstücks 135/38, Gemarkung Binz, Flur 2 zugunsten der Gemeinde Ostseebad Binz sowie eine öffentlich gewidmete Durchwegung zwischen Proraer Straße und Strandpromenade.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage