Beschlussvorlage - BV/26/336

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage – Sonnenstraße 3“, das gemeindliche Einvernehmen über die Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB von der zulässigen Firsthöhe (FH) um das Maß des Geländeanstiegs nach Punkt 1.5 Buchstabe f der textlichen Festsetzung Teil B der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“, zu erteilen.

 

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Begründung

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Ursprungsplanes sowie der 6. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz. Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Appartementhauses mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen und Tiefgarage mit Antrag auf Ausnahme.

 

Der Bauherr Begründet seinen Antrag auf Ausnahme wie folgt:

 

 

 

Flurkarte

 

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt Lageplan

Ausschnitt (Ursprungs-)Bebauungsplan

Ausschnitt Geländeschnitt A-A

Ansicht Nordost

Ansicht Nordwest

Ansicht Südost

Ansicht Südwest

Beurteilung der Verwaltung

Nach Nr. 1.5 Buchst. a) beträgt die Firsthöhe (FH) in der Bauzone 5 b maximal 12 m.

 

Nach Nr. 1.5 Buchst. b) ist Bezugspunkt für die Festsetzung der FH die Höhenlage der zur Grundstückserschließung dienenden Verkehrsfläche in Mitte der Fahrbahn in der Achse der Grundstückszufahrt.

 

Nach Nr. 1.5 Buchst. f) kann die zulässige FH bei ansteigendem Gelände um das Maß des Geländeanstiegs vergrößert werden. Bezugspunkt ist in diesem Fall der unterste (tiefst gelegene) Punkt der Außenwand.

 

Aus der beiliegenden Bauzeichnung „Geländeschnitt AA" Datum 27.04.2023 sind folgende Höhen ersichtlich:

 

OK Verkehrsfläche = 4,25 m ü.HN

Höhenversatz zu OK Verkehrsflächen= +3,28 m bis 3,32 m aufgrund topographischer Gegebenheiten

Firsthöhe = 19,25 m ü. HN

Unterste Punkt der Außenwand 5,31m ü.HN

 

Nach Nr. 1.5 Buchst. a) der textl. Festsetzung beträgt die FH = 16,25 m ü.HN

(4,25m + 12m)

Nach Nr. 1.5 Buchst. f) der textl. Festsetzung beträgt die FH = 19,53 m. ü.HN

(4,25m + 12m + 3,28m)

 

- Geplante FH = 19,24 m ü. HN < 19,53 m ü-HN

 

Die Gebäudehöhe/Firsthöhe von 12,0 m um den Geländeanstieg/Höhenversatz von 3,28 m beträgt 15,28 m. Gemessen vom untersten (tiefst gelegenen) Punkt der Außenwand bei 5,31 m ü.HN beträgt die geplante FH = 13,93 m < 15,28 m.

 

Die beantragte Ausnahme für die geplante FH = 19,24 m ü.HN von der zulässigen FH um das Maß des Geländeanstieges/Höhenversatzes nach Nr. 1.5 Buchst. f) der textl. Festsetzung (Teil B) ist nachvollziehbar. Es wird empfohlen, der beantragten Ausnahme zuzustimmen.

 

Abkürzungen:

OK = Oberkante

EG = Erdgeschoss

FH = Firsthöhe

ü. HN = über Höhennull

m = Meter

BauGB = Baugesetzbuch

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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