Beschlussvorlage - BV/24/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz in der vorliegenden Fassung.  

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Begründung

Mit in Krafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts am 09.06.2024 ist die Änderung der Hauptsatzung notwendig.

 

Die inhaltlichen Änderungen und Anpassungen ergeben sich auf der Grundlage der §§ 22 Abs. 4a, 29a, 29b, 32 a und 38 der Kommunalverfassung (KV) M-V, des § 6 der Entschädigungsverordnung (EntschVO) M-V und des § 2 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der kommunalen Wahlbeamte auf Zeit. Gleichzeitig erfolgte eine Anpassung an die aktuelle Mustersatzung.

 

Alle vorgenommen Änderungen („ROT“ gekennzeichnet) können der beiliegenden Änderungsdokumentation entnommen werden.

Mit Datum vom 05.09.2024 erfolgte in § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 4 eine rechtliche Anpassung (§ 32 a KVMV), diese ist „GRÜN“ hervorgehoben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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