26.09.2024 - 12.2 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Drahota bittet darum, dass bezüglich der Aufwandsentschädigung für die Feuerwehr ermittelt werde welchen Lösungsweg man in Ahrenshop gefunden habe.

 

Herr Mehlhorn möchte wissen, warum unter Paragraph 4 der Punkt „Angelegenheiten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen“ aus der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung gestrichen worden sei.

 

Frau Küster erklärt, dass sie sich an die Mustersatzung gehalten habe. Darüber hinaus gebe es die Datenschutzgrundverordnung, welche diesen Punkt mit abdecke.

 

Herr Mehlhorn fragt, wie es um die Vertretungsregelung der Gemeindevertreter untereinander bestellt sei.

 

Frau Küster erklärt, dass der neue § 32a KV M-V eindeutig regle, dass die Vertreter namentlich genannt werden müssen. Dies könne aber jederzeit angepasst bzw.  geändert werden. Darüber hinaus sei es möglich, dass Gemeindevertreter einen sachkundigen Einwohner vertreten. Anders herum sei dies nicht möglich, da das Verhältnis „mehr Gemeindevertreter als sachkundige Einwohner“ gewahrt bleiben muss.

 

Herr Mehlhorn bittet um eine Erklärung zur Streichung bzw. Anpassung im
§ 5 Abs. 6 der Hauptsatzung.

 

Frau Küster erklärt, dass sich auch dies aus der neuen Kommunalverfassung M-V ergebe und sie sich an die Mustersatzung gehalten habe. Nur noch die Leitungspositionen bedürfen der Mitbestimmung der Gemeindevertretung.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz in der vorliegenden Fassung. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage