Beschlussvorlage - BV/26/437
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. den Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 "Zentrum" der Gemeinde Ostseebad Binz (Überschreitung GRZ und überbaubare Grundstücksfläche) zum Bauantrag: "Nutzungsänderung einer befestigten Fläche zu einer Terrasse mit gastronomischer Nutzung - Schillerstraße 2"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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25.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 25.06.2026, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag: „Nutzungsänderung einer befestigten Fläche zu einer Terrasse mit gastronomischer Nutzung - Schillerstraße 2“ herzustellen, sowie den Ausnahmen von den Festsetzungen von dem Bebauungsplan Nr. 1 „Zentrum“ (Überschreitung GRZ und überbaubare Grundstücksfläche), zuzustimmen.
Begründung
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz. Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzung der vorhandenen Flächen als Außengastronomie und begründet seinen Antrag auf Ausnahme wie folgt:
Beurteilung der Verwaltung
Der BP 1 „Zentrum“ (1. Änderung) hält für bestehende bauliche Anlagen bereits Ausnahmen vor. Zur Überschreitung der GRZ ist unter Punkt 6.1 geregelt, dass für Änderungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen von vorhandenen baulichen Anlagen ausnahmsweise eine Überschreitung zugelassen werden kann, wenn die vorhandene GR durch die Maßnahme nicht erhöht wird.
Dies ist vorliegend der Fall, da keine baulichen Änderungen vorgenommen werden.
Für die überbaubare Grundstücksfläche kann nach 6.3 der textlichen Festsetzungen ausnahmsweise eine Überschreitung zugelassen werden, sofern die vorhandene Grundfläche nicht erweitert wird.
Auch dies ist vorliegend nicht der Fall.
Der Antragsteller hat zudem glaubhaft nachgewiesen, dass die vorhandene Fläche bereits seit den 1990er Jahren vorhanden und in Nutzung ist (siehe Anlage zur Beschlussvorlage).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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