Beschlussvorlage - BV/26/430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 25.06.2026, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag: „Neubau Wohn- und Geschäftshaus „Deutsches Haus“ mit 20 Wohnungen (DW) und 6 Ladengeschäften – Wylichstraße 11“ herzustellen, sowie der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ (Überschreitung der GRZ und GFZ), zuzustimmen.

 

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Begründung

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz in der Bauzone 4a mit einer zulässigen GRZ I von 0,4 einer zulässigen GRZ II von 0,6 sowie einer zulässigen GFZ von 1,2.

 

Befreiung von der festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl)

Der Bauherr beantragt die Überschreitung der zulässigen GRZ I um 0,12 sowie der GRZ II um 0,23 und begründet seinen Antrag wie folgt:

 

 

 

 

Auszug Lageplan

 

Ansicht Nord-Ost

 

 

Auszug GRZ-Berechnung

 

Beurteilung der Verwaltung zur GRZ-Befreiung

Aufgrund des bereits bestehenden Gebäudes kann der Antragsteller die GRZ I theoretisch nicht minimieren. Die GRZ II überschreitet jedoch eigentlich deutlich den max. Wert von 0,6 und ist über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht heilbar, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Befreiung von der festgesetzten GFZ (Geschossflächenzahl)

Der Bauherr beantragt hinzukommend die Überschreitung der zulässigen GFZ von 1,2 um 0,16 (vorhanden 1,36).

 

Auszug GFZ-Berechnung

 

Beurteilung der Verwaltung zur GFZ-Befreiung

Aufgrund des bereits bestehenden Gebäudes kann der Antragsteller die GFZ theoretisch nicht minimieren. Die GFZ überschreitet jedoch eigentlich deutlich den max. Wert von 1,2 und ist über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht heilbar, da hier die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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