Beschlussvorlage - BV/26/424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 26.06.2026, dem Antrag auf Zustimmung nach § 36a BauGB i. V. m. der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnen in Prora“ (Baugrenze) zugunsten des Bauvorhabens: „Herstellung barrierefreier Kellerzugänge mit Überdachung und Nutzung der Eingangsüberdachung als Balkon – Strandweg 4 – 12“, zuzustimmen.

 

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Begründung

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen  Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnen in Prora“ in einem ausgewiesenem WA 4-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet). Die Antragstellerin beabsichtigt vorderseitig die Schaffung der Barrierefreiheit für die Kellerräume nebst Überdachung. Auf der Überdachung sollen die Balkone für die jeweiligen Erdgeschosswohnungen entstehen.

 

Ansicht Südost

 

 

 

 

Ausschnitt Lageplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt Erdgeschoss

 

 

Ausschnitt Kellergeschoss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Durch den bestehenden Vortritt der Wohnbereiche überschreitet das Vorhaben  bereits im Bestand die festgesetzten Baugrenzen. Entsprechend der textlichen Festsetzung (Teil B) Nr. 3.2.2 des B-Plans, sind Abweichungen von der Baugrenze  nur zulässig, wenn diese 2,0m nicht überschreiten und durch Balkone als vertikal  gebäudegliedernde Elemente bedingt sind. Die Errichtung nur eines Balkons im Erdgeschoss der jeweiligen Aufgänge stellt zwar mithin keine vertikale Gebäudegliederung dar, ist jedoch zugunsten der Anwohner städtebaulich vertretbar. Den Antragstellern kann dabei zugutegehalten werden, dass die Schaffung von barrierefreien Zugängen mit Überdachung und der Nutzung des „leeren“ Raumes für Balkone, dem Wohnungsbau dient und den Mietern eine bessere Wohnqualität verschafft. Es wird daher empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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