Beschlussvorlage - BV/26/405
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zur Haushaltssatzung 2026/2027 und dem dazugehörigen Haushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Ron-Patrick Reinholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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09.04.2026
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Begründung
Die Gemeinde Ostseebad Binz erfüllt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 die Kriterien des § 43 Abs. 1-6 Kommunalverfassung M-V.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Festsetzung und ist durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu bestätigen.
Zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen zählen die Neuaufnahmen der zwei Investitionskrediten in Höhe von insgesamt 5.1000.000 EUR sowie die mögliche Inanspruchnahme eines Kassenkredites bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR.
Die Voraussetzungen für den Ausgleich des Finanzhaushaltes nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 unter Berücksichtigung der positiven Vorträge aus den Vorjahren erfüllt.
Der Ergebnishaushalt ist nach § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik ebenfalls für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 durch die positiven Vorträge der Vorjahre ausgeglichen.
Haushaltsermächtigungen Vorjahr:
Mögliche Übertragungen von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsvorjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gem. § 15 GemHVO-Doppik sind nicht erfolgt. Alle geplanten, aber nicht erfolgten Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsvorjahr 2025 wurden geprüft und neu bewertet. Offene Positionen wurden in den Ansätzen der Haushaltsplanung 2026/2027 berücksichtigt.
Dauernde Leistungsfähigkeit:
Die dauernde Leistungsfähigkeit gem. § 17 der GemHVO-Doppik ist durch das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem (RUBIKON) für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 nachgewiesen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2026/2027 wird nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen durch die untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen und der danach folgenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz rechtskräftig.
Die Haushaltssatzung liegt nach Bekanntmachung mit allen Bestandteilen nach der Veröffentlichung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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574,4 kB
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(wie Dokument)
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981,5 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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