Beschlussvorlage - BV/26/360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.11.2022 mit der Beschluss-Nr. 742-34-2022 mit folgendem Wortlaut:

 „1. Die Gemeindevertretung folgt dem Antrag der Fraktion "aus der Mitte" den Hinweis der Verwaltung in der Begründung zu streichen und beschließt in ihrer Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung der 9. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 "Neubinz" der Gemeinde Ostseebad Binz (Bereich Kinderspatzennest Rugard). Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 2 und §4 Ab.2 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

2. Mit dem begünstigen Grundstückseigentümer ist eine Vereinbarung zur Übernahme der Bauleitplankosten zu schließen.

3. Mit dem begünstigten Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller Verpflichtungen, die sich aus der rechtskonformen Umsetzung des Inhaltes des Bebauungsplanes ergeben, zu schließen 

4. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.

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Begründung

Der Beschluss über die damalige Aufstellung der 9. vereinfachten Änderung es Bebauungsplanes Nr. 7/8 "Neubinz" der Gemeinde Ostseebad Binz (Bereich Kinderspatzennest Rugard) ist aufzuheben, da ein neuer Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.02.2026 beschlossen wird. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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