Beschlussvorlage - BV/26/341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 05.02.2026 im Rahmen des Bauantrages: "Neubau von drei Balkonen im Erdgeschoss in Stahlbauweise an ein Mehrfamilienwohnhaus - Strandweg 4 bis 12", das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wohnen in Prora" (Überschreitung Baugrenze), zuzustimmen.

 

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Begründung

 

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohnen in Prora“ in einem ausgewiesenem WA 4-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet). Die Antragstellerin beabsichtigt vorderseitig die Schaffung der Barrierefreiheit für die Kellerräume nebst Überdachung. Auf der Überdachung sollen die Balkone für die jeweiligen Erdgeschosswohnungen entstehen.

 

Ansicht Südost

 

 

 

Örtliche Lage

 

 

Ausschnitt Lageplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beurteilung der Verwaltung

 

Durch den bestehenden Vortritt der Wohnbereiche überschreitet das Vorhaben bereits im Bestand die festgesetzten Baugrenzen. Entsprechend der textlichen Festsetzung (Teil B) Nr. 3.2.2 des B-Plans, sind Abweichungen von der Baugrenze nur zulässig, wenn diese 2,0m nicht überschreiten und durch Balkone als vertikal gebäudegliedernde Elemente bedingt sind. Die Errichtung nur eines Balkons im Erdgeschoss der jeweiligen Aufgänge, stellt mithin keine vertikale Gebäudegliederung dar. Ferner wird aus den eingereichten Unterlagen nicht ersichtlich, wie weit der vorhandene Wohnbereich bereits über die Baugrenze tritt (keine Bemaßung) und ob die Abweichungsmöglichkeit von max. 2,0m bei Hinzurechnung der geplanten Balkone (1,50m) noch Anwendung finden kann.

 

Bei gegebener Sach- und Rechtslage wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht herzustellen und dem Antrag auf Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB nicht zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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