Beschlussvorlage - BV/26/337
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag: "Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage - Sonnenstraße 3"
hier: Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Zentrum" der Gemeinde Ostseebad Binz (Traufhöhe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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14.01.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.01.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage – Sonnenstraße 3“, das gemeindliche Einvernehmen über die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der zulässigen Traufhöhe (TH) um das Maß des Geländeanstiegs nach Punkt 1.b der örtlichen Bauvorschrift Bauzone 5b der textlichen Festsetzung Teil B der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“, zu erteilen.
Begründung
Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Ursprungsplanes sowie der 6. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz. Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Appartementhauses mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen und Tiefgarage mit Antrag auf Befreiung.
Der Bauherr begründet seinen Antrag auf Befreiung wie folgt:
Flurkarte

Ausschnitt Lageplan
Ausschnitt (Ursprungs-)Bebauungsplan

Ausschnitt Geländeschnitt A-A
Ansicht Nordost
Ansicht Nordwest
Ansicht Südost
Ansicht Südwest
Beurteilung der Verwaltung
Da der B-Plan keine entsprechenden Ausnahmen für die mitzuführende Traufhöhe trifft, kann folglich nur über die Befreiung ein abweichender Höhenbezug beantragt werden.
Die Außenwände des Dachgeschosses werden eingerückt. Es entsteht dadurch eine umlaufende Terrassenfläche. Diese Terrassenfläche liegt mit 6,10 m unterhalb der festgesetzten Traufhöhe von 7 m und ist somit entsprechend § 3 örtliche Bauvorschriften, Punkt 1 Traufhöhe, Abs. a/b/c der 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr.1 Zentrum der Gemeinde Ostseebad Binz planungsrechtlich zulässig.
Es wird daher empfohlen, der beantragten Befreiung aufgrund des Geländeverlaufs zuzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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