Beschlussvorlage - BV/26/337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau Appartementhaus mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen mit Tiefgarage – Sonnenstraße 3“, das gemeindliche Einvernehmen über die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der zulässigen Traufhöhe (TH) um das Maß des Geländeanstiegs nach Punkt 1.b der örtlichen Bauvorschrift Bauzone 5b der textlichen Festsetzung Teil B der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Zentrum“, zu erteilen.

 

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Begründung

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Ursprungsplanes sowie der 6. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz. Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Appartementhauses mit 9 Ferienwohnungen und 2 Dauerwohnungen und Tiefgarage mit Antrag auf Befreiung.

 

Der Bauherr begründet seinen Antrag auf Befreiung wie folgt:

 

 

 

 

Flurkarte

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt Lageplan

Ausschnitt (Ursprungs-)Bebauungsplan

Ausschnitt Geländeschnitt A-A

Ansicht Nordost

Ansicht Nordwest

Ansicht Südost

Ansicht Südwest

Beurteilung der Verwaltung

Da der B-Plan keine entsprechenden Ausnahmen für die mitzuführende Traufhöhe trifft, kann folglich nur über die Befreiung ein abweichender Höhenbezug beantragt werden.

 

Die Außenwände des Dachgeschosses werden eingerückt. Es entsteht dadurch eine umlaufende Terrassenfläche. Diese Terrassenfläche liegt mit 6,10 m unterhalb der festgesetzten Traufhöhe von 7 m und ist somit entsprechend § 3 örtliche  Bauvorschriften, Punkt 1 Traufhöhe, Abs. a/b/c der 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr.1 Zentrum der Gemeinde Ostseebad Binz planungsrechtlich zulässig.

 

 

Es wird daher empfohlen, der beantragten Befreiung aufgrund des Geländeverlaufs zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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