Beschlussvorlage - BV/25/276

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 10.07.2025 über die Offenlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

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Begründung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.03.2021 mit der Beschluss-Nr. 421-19-2021 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ beschlossen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Alte Gärtnerei/MZO“ weist in Richtung des Küstenschutzwaldes ein Ferienhausgebiet nach § 10 BauNVO aus. Nach Beratung in den Gemeindegremien ist, gegenüber der 3. Änderung des BP 9 in einer 4. Änderung des Bebauungsplanes, das Sondergebiet (SO) als Wohngebiet (WA) festzusetzen. 

 

Zur Sicherung der Wohnnutzung werden konkurrierende störende Nutzungen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies beinhaltet u. a. den Ausschluss touristischer Nutzungen wie Beherbergungsbetriebe sowie Ferienwohnungen, die als nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig wären.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK:  05110000-56255000

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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