Beschlussvorlage - BV/25/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zur Sicherungsmaßnahme der Gehweganlage Bahnhofstraße
hier: Umfang der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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05.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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03.04.2025
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Begründung
Die ca. 300 m lange Winkelstützwand (siehe Anlage 1 Lageplan) dient als Abgrenzung zwischen den Gleisanlagen der RüBB und dem höherliegenden angrenzenden Straßenkörper bestehend aus Gehweg/ Alleebaumreihe/ Ortsstraße L29. Diese Wand kippt augenscheinlich Richtung Gleisanlage. Im Fachgespräch mit dem Gutachter wurde schnell klar, dass die Winkelstützwand „falsch“ gesetzt wurde. Der Gutachter geht davon aus, dass die Winkelstützwand in den Wurzelbereich gesetzt wurde und nicht darunter. Das erklärt auch, warum der Unterbau nur unzureichend ausgeführt wurde, hier wurden wahrscheinlich Wurzeln ausgespart, um keine Verletzungen am Baum zu verursachen.
Im aktuellen Ergebnis hat sich der gesamte Winkelstützbereich in Richtung Bahngleis gesenkt. Bautechnisch ist es unmöglich, für den schmalen Streifen des Gehweges (zwischen Gleisbett und L29) und den alten großen Alleebäumen eine den heutigen Normen entsprechende technische Lösung zu finden.
Diese Situation befindet sich in einem Bereich der Bahnhofstraße, in der nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist, jedoch ein Nahversorger, ein Wohnquartier, zwei Kleingartenanlagen und der Friedhof an den Ortskern anschließen. Es ist daher keine Option, dass der Gehweg gesperrt werden oder entfallen könnte.
Historie 2009 - 2017
Die Gemeinde hat im Jahr 2009 den grundhaften Ausbau der Gehweganlage im Bereich der Gleisanlage der Rügenschen Bäderbahn (Rasender Roland) in der Bahnhofstraße, zwischen Kleinbahnhof und Granitzer Straße, durchgeführt. 2017 wurde dort eine Verformung des Geländers erstmalig dokumentiert, jedoch ist nicht nachvollziehbar, wie lange diese bereits vorlag und ob ein Gewährleistungsanspruch hätte geltend gemacht werden können.
Kontrollzeitraum 2017 – 2022
Zwischen 2017 und 2022 fanden regelmäßige Kontrollen statt, um mögliche Veränderungen wahrzunehmen (Bildabgleich).
Messungszeitraum 2022 – 11/2024
Weitere Messungen, aufgrund einer Anzeige der RüBB, dass augenscheinlich eine Verschlechterung der Situation durch Gleisarbeiter festgestellt wurde. Um eventuelle weitere Querkippungen und Setzungen zu bemerken, wurden daher in regelmäßigen Intervallen seit 2022 insgesamt sieben geodätische Monitorings (jeweils mit monatlichem Intervall) durchgeführt. Im Ergebnis der nunmehr 7. Messung wurde Anfang Dezember 2024 eine deutliche Kippung Richtung Gleisanalgen RüBB ab Punkt 10-21 (ca. 80 - 200 m) mit 3 bis maximal 11 mm (180 m) vorliegend detektiert sowie korrelierend in diesem Bereich Hebungen von 3-6 mm festgestellt. Gleichfalls wurde eine deutliche Kippung Richtung Gleisanalgen RüBB ab Punkt 26-31 (ca. 255 – 290m) mit 4 bis maximal 9 mm sowie korrelierend dazu sind in diesem Bereich Hebungen von 2-5 mm festgestellt wurden. In den anderen Bereichen sind keine oder nur geringe Veränderungen vorhanden. Im Nachgang der 7. Messung wurde durch die Dienstleister eine rasche Behebung der Probleme angetragen.
Planung Maßnahme 12/2024 - heute
Alle relevanten Träger sind umgehend informiert und ins Verfahren eingebunden worden (UNB, RüBB, Straßenbauamt Stralsund und Straßenmeisterei Bergen). Eine statische Vorbemessung wurde durchgeführt, Nachweise für drei Varianten zur Sicherung / Abfangung eines Gehweges in der Bahnhofstraße neben der Kleinbahntrasse geführt. Die Nachweise sind als Vorbemessung anzusehen, um eine Kostenschätzung für die Sicherung des gesenkten, vorhandenen Gehweges zu führen bzw. um sich Angebote einholen zu können.
Im Ergebnis der statischen Vorbemessung wurde klar, dass die kostengünstigste Variante eine ausgefachte Wand wäre, die entsprechend im Boden verankert wird. Danach könnte der Gehweg aufgenommen, verfüllt und neu belegt werden. Diese Maßnahme ist durch ihr modulares Verfahren schnell umsetzbar, die maximale Ausfallzeit für die RüBB wären fünf Arbeitstage.
Geschätzte Kosten
(unter Vorbehalt der endgültigen Planung und der Vergabeunterlagen)
Umsetzung auf 70 m (akuter Bereich) ca. 200.000 €
Umsetzung auf 300 m (gesamter Bereich) 500.000 €
Es wird angeregt, den Bereich künftig als Geh- und Radweg zu nutzen, da sich eine Verbreiterung des Weges ergeben wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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255,1 kB
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