Beschlussvorlage - BV/25/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beauftragt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die Verwaltung, die Umsetzung der außerplanmäßigen Maßnahme zur Sicherung des touristischen Rad- und Fußgängerverkehrs auf der Jagdschlossstraße umzusetzen.

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Begründung

 Wegstrecke Jagdschlossstraße:

Gemarkung: Jagdschloss bei Binz, Flur 1, Flurstück: 34/2

 

Die für Fußgänger und Radfahrer vorhandene historische Jagdschlossstraße (hier: Teilabschnitt vom Jagdschloss Granitz nach Richtung Blieschow bis zum Forsthaus Lancken Granitz, Höhe Barfußpfad Granitz, mit einer Länge von 650 m und einer Breite zwischen drei bis vier Meter) befindet sich im Eigentum der Gemeinde Binz.

Die Grundstücke neben diesem Weg gehören zum einen dem Landschaftspflegeverband Rügen (LPV-R) e.V. zum anderen, der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.

Die historische Straße besteht aus Natursteinpflaster, auf welches, in den vergangenen Jahrzehnten, diverse Materialien (Asphalt, Schotter, Splitt usw.) aufgebracht wurden.              
Die vermutlich aus DDR-Zeiten stammende Asphaltdecke hat sich über die Zeit zum wesentlichen Teil gelöst und ist nur noch schollenartig vorhanden. Im historischen Natursteinbett haben sich mehrere Absackungen ausgebildet. Hinzukommen, durch den teilweise starken Neigungsgrad der Straße (ca. 6-8%), teilweise tiefe Ausspülungen in den Anschnitten.

 

Um die gesamte historische Straße wieder entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellungen instand zu setzen, bedarf es eines abgestimmten Sanierungsplans mit der Denkmalbehörde, die im Hinblick auf Planungsumfang und notwendigen Fördermitteln einige Jahre in Anspruch nehmen wird.

Aufgrund des aktuell sehr schlechten Zustands bedarf es einer Übergangslösung, damit die Befahrbarkeit für Radfahrer und Sicherheit für Fußgänger wieder/weiterhin gegeben ist.

In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde soll auf einer Hälfte der gesamten Wegstrecke von 650 m eine 10 cm starke Asphalttragschicht mit einer Breite von

1,6 m aufgebracht werden. Mit entsprechendem Ausgleich von Absackungen sowie Anpassung der Randbereiche wäre, bis zur vollständigen Sanierung, die Befahrbarkeit für Radfahrer weiterhin gegeben. 

 

Zusammensetzung Kosten:

Punkt

Kosten netto

Baustelleneinrichtung

6.700,00 €

Angleich Nebenanlagen (Bankettbereich), Geländeprofilierung

9.500,00 €

Asphaltarbeiten Tragschicht Stärke 10 cm mit Profilausgleich sowie Nachbehandlung mit Splitt, Fläche 1056 m2

35.000,00 €

Nach-Asphaltarbeiten, Nachprofilierung der Nebenflächen.

7.500,00 €

Summe netto

58.700,00 €

Summe brutto

69.853,00 €

 

Die Kostenschätzung für die Umsetzung liegt bei ca. 70.000,00 €, die im Haushaltsplan 2025 im Produktsachkonto Straßenunterhaltung aktuell zur Verfügung stehen. Im Nachtragshaushalt ist die entsprechende Maßnahme nachträglich zu berücksichtigen bzw. eine andere Maßnahme in der Straßenunterhaltung dafür einzusparen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK:  05410000-52338000

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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