Beschlussvorlage - BV/24/198
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses-Nr. 811-39-2023 (ehem. Beschluss-Nr. 464-22-2021) aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.07.2023 mit der Beschluss-Nr. 811-39-2023 mit folgendem Wortlaut:
„1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Dünenstraße 36“
der Gemeinde Ostseebad Binz. Das Planverfahren ist im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
2. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.“
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 mit Beschluss-Nr. 464-22-2021 die (ursprüngliche) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 im Planverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen.
Dieser Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Dünenstraße 36“ der Gemeinde Ostseebad Binz, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2023 mit Beschluss-Nr. 810-39-2023 aufgehoben, da sich die Art der Verfahrensdurchführung im Verlauf der Erarbeitung der Offenlage geändert hat. Die 1923. Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Binz (Amtliches Bekanntmachungsblatt Nummer 7 vom 9. Juli 2021) enthielt in der Wiedergabe des Beschlusses Nummer 464-22-2021 der Gemeindevertretung ausdrücklich die Festlegung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen: „Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2
BauGB durchzuführen.“ Der § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches regelt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Grund für die Wahl den Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen war derzeit die Annahme, dass die neuen Festsetzungen mit Dauerwohnungen, Ferienwohnungen und Hotel eine zu starke Gebietscharakterveränderung hervorrufen. Da die geplante anteilige Wohnnutzung jedoch nicht mehr als die Hälfte der Grundfläche in Anspruch nehmen sollte, galt sie daher als untergeordnet und von einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung konnte abgesehen werden.
Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wurde ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.07.2023 mit Beschluss-Nr. 811-39-2023 beschlossen. Demnach sollte nunmehr das Planverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Dieser Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Dünenstraße 36“ der Gemeinde Ostseebad Binz ist aufzuheben, da die Verhandlungen zum Durchführungsvertrag gescheitert sind.
Empfehlung vom 27.11.2024 des Ausschusses für Bau, Verkehr und Umwelt:
Dieser Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Dünenstraße 36“ der Gemeinde Ostseebad Binz ist aufzuheben, da die Verhandlungen zum Durchführungsvertrag gescheitert sind.
Anlagen
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(wie Dokument)
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45,2 kB
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öffentlich
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162,5 kB
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