Beschlussvorlage - BV/24/197

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestätigt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 05.11.2024 zur Erhebung einer Klage gegen die Erhebung der Zensus-Daten aus dem Feststellungsbescheid des Statisches Amt M-V in Schwerin.

Reduzieren

Begründung

Gemäß § 22 Absatz 2 Satz 1 KV M-V ist die Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten zuständig. Dieser nennt unter anderem Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung oder ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

 

Neben der Frage, ob die Erhebung der Zensus-Daten methodisch und auch in der tatsächlichen Umsetzung einwandfrei erfolgte, sind auch die finanziellen Auswirkungen einer möglicherweise zu beanstandenden Erhebung mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden verbunden, da hieran die Zuweisungen des Landes an die Kommunen gekoppelt sind und die geringeren Einwohnerzahlen in direkter Weise die Landeszuweisungen schmählern.

 

Die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, mit welcher die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung des Zensus 2022 überprüft werden soll, ist als „wichtige Angelegenheit“ im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 2 KV M-V einzustufen.

 

Durch das landesrechtliche Ausführungsgesetz ist kein Vorverfahren (Widerspruchs- verfahren) vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die Klagefrist zwingend eingehalten werden muss. Eine kurzfristige Sachverhaltsermittlung und Aussagen zu möglichen Erfolgsaussichten konnten vor Ablauf der Klagefrist nicht getroffen werden. Weder der Städte- und Gemeindetag M-V noch der Landkreis Vorpommern-Rügen konnten rechtzeitig vor Fristablauf diesbezüglich Aussagen treffen.

 

Um die Möglichkeit einer rechtlichen Klärung offen zu lassen, wurde am 05.11.2024 beim zuständigen Verwaltungsgericht in Greifswald die Klage gegen die Erhebung der Zensus-Daten erhoben.

 

Die Eilentscheidung durch den Bürgermeister war notwendig, um eine fristgerechte Übermittlung der Klage gegen die Erhebung der Zensus-Daten zu gewährleisten.

 

Der vorläufige Streitwert wurde gemäß Beschluss vom 15.11.2024 auf 5.000 EUR festgesetzt. Ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 483,00 EUR ist zu leisten.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja

 

 

 

Produkt: 01.11.00.00

 

 

 

 

Sachkonto: 56253000

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Nein

 

 

 

 

Bemerkungen: keine

 

Loading...