Beschlussvorlage - BV/24/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2024 die 2. textliche

    Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Gewerbegebiet III Prora“ im

    vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung/Umweltbericht bestehend aus der

    den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom 18.06.2024

    gemäß § 10 Abs.1, als Satzung. Die Begründung wird in

    der vorliegenden Fassung vom 18.06.2024 Stand 01.10.2024, gebilligt.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der 2. textlichen Ergänzung des

    Bebauungsplanes Nr. 36 „Gewerbegebiet III Prora“ der Gemeinde Ostseebad Binz

    ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Änderung mit

    Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft

    verlangt werden kann.

 

 

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Begründung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.11.2024, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie die Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB aufgeführten und fristgerecht vorgebrachten Anregungen geprüft und untereinander abgewogen. Das Ergebnis ist den Trägern, Behörden und Nachbargemeinden vor Bekanntmachung der Satzung mitzuteilen.

 

Der Stand der Planung 2. textlichen Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Gewerbegebiet III Prora“ der Gemeinde Ostseebad Binz ist soweit fortgeschritten, dass der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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