Beschlussvorlage - BV/24/176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ostseebad Binz in der Fassung der 6. Änderungssatzung.

 

2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Begründung

Durch die investive Umgestaltungsmaßnahme des kommunalen Friedhofs der Gemeinde Ostseebad Binz erfolgte eine Neuordnung und Erschaffung neuer Bestattungsarten, welche nunmehr satzungsrechtlich geregelt werden müssen.

 

Die Anlage 1 zur Satzung (Gebührenverzeichnis) wurde um den Tatbestand Nr. 1.12 – ordnungsbehördliche Bestattung ergänzt. Die separate Ausweisung dieser Bestattungsart ist auf Grund gesetzlicher Neuregelungen nunmehr notwendig. Vorher wurde diese Art auf der anonymen Urnenwiese durchgeführt. Jetzt ist eine Namensnennung gefordert, welcher die Gemeinde mit einer zusätzlichen Stele im Bereich des Baumwahlgrabes B2 (Urnengrab) nachkommt.

 

Des Weiteren wurden die Tatbestände zu Sonderleistungen und Verwaltungsgebühren entfernt, da diese nicht mehr erforderlich sind.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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