Beschlussvorlage - BV/24/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2024 über die Offenlage des Lärmaktionsplans 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß

§ 47d Abs. 3 des BImSchG.

 

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Begründung

Der Lärmaktionsplan ist ein wichtiges Instrument, welches zur Aufgabe hat, den Verkehrslärm – im Bestandsnetz auf Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen – zu betrachten und bei Feststellung einer Lärmbelastung, diesen zu minimieren.

 

Durch den Bundestagsbeschluss des Gesetzes zur „Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/ EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (sog. Umgebungslärmrichtlinie) vom 24. Juni 2005 sind für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.

 

Die Gemeinde Ostseebad Binz genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes 4. Stufe. Entsprechend des § 47d Abs. 3 des BImSchG, muss die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden.

 

Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen.

 

Der vorliegende Entwurf des Endberichts zur Lärmaktionsplanung 4. Stufe soll nun zur Offenlegung beschlossen werden. Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren werden anschließend im Anhang dokumentiert und kommentiert.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 05.11.00.00 

 

 

 

 

                    56 25 50 00

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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