09.10.2024 - 7.1 Beschlussvorlage über den Lärmaktionsplan 4. St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

PGT Umwelt und Verkehr GmbH stellt den Lärmaktionsplan vor.

Im Anschluss stellen die Mitglieder Fragen:

 

Hr. Böttcher: In wie weit kann der Lärmaktionsplan als Grundlage (Druckmittel)

verwendet werden, um z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen bei der Straßenverkehrsbehörde zu erwirken?

PTG:  Die Verwendung als Druckmittel ist möglich, die Aussicht auf Erfolg kann jedoch nicht generell bestätigt werden. Die Entscheidungen sind individuell. Die Abwägungsverpflichtung der Behörde sieht jedoch zukünftig auch städtebauliche Entwicklungen vor, wodurch Verfahren im Sinne der Kommune beurteilt werden könnten.

Fr. Drahota: Ist es tatsächlich leiser, wenn ein Fahrradfahrer auf der Straße viele

Autos hinter sich aufhält?

PTG:   Radverkehr in belebten Stadtstraßen führt dazu, dass sich

Geschwindigkeit absenkt. Die PKW-Fahrer fahren bedachter und langsamer. Dadurch reduziert sich auch die Geschwindigkeit.

 

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Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt empfiehlt der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.11.2024 über die Offenlage des Lärmaktionsplans 4. Stufe der Gemeinde Ostseebad Binz gemäß § 47d Abs. 3 des BImSchG zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage