Beschlussvorlage - BV/24/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schmachter See“ der Gemeinde Ostseebad Binz mit örtlichen Bauvorschriften nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung/Umweltbericht
hier: Beschluss über die Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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09.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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07.11.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2024 die 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schmachter See“ mit örtlichen Bauvorschriften im
vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung/Umweltbericht bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden
Fassung vom 07.02.2022 gemäß § 10 Abs. 1, als Satzung. Die Begründung wird in
der vorliegenden Fassung vom 07.02.2022, Stand 27.08.2024, gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3 „Schmachter See“ der Gemeinde Ostseebad Binz
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Begründung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2024 mit Beschluss Nr. BV/24/124, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie die Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 und § 2. Abs. 2 BauGB aufgeführten und fristgerecht vorgebrachten Anregungen geprüft und untereinander abgewogen. Das Ergebnis ist den Trägern, Behörden und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 30.09.2024 mitgeteilt worden.
Der Stand der Planung 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Schmachter See“ der Gemeinde Ostseebad Binz ist soweit fortgeschritten, dass der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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468,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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32,2 kB
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