Beschlussvorlage - BV/24/158
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 der Wohnungsverwaltung Binz GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wohnungsverwaltung Binz GmbH
- Bearbeiter:
- Ron-Patrick Reinholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.10.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.10.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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07.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung fasst in ihrer Sitzung am 07.11.2024 folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss der Wohnungsverwaltung Binz GmbH in der von der DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft - Zweigniederlassung Rostock geprüften Fassung (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom 14.06.2024) wird festgestellt.
- Der Lagebericht der Wohnungsverwaltung Binz GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde durch den Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen
- Über die Gewinnverwendung bezüglich des Jahresüberschusses in Höhe von
EUR 1.186.531,58 hinsichtlich des Gewinnvortrages bzw. einer möglichen Ausschüttung an die Gemeinde Ostseebad Binz wird durch den Aufsichtsrat noch eine Beschlussempfehlung eingebracht.
- Dem Aufsichtsrat wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
- Auf der Grundlage des § 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG-MV) wird der
Bürgermeister beauftragt, die Binzer Bürger über die ortsübliche Bekanntmachung
über den Zeitraum der Auslegung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und
des Bestätigungsvermerkes im Amt Finanzen der Gemeindeverwaltung zu infor- mieren.
Begründung
Der formwirksame Abschluss des Geschäftsjahres 2023 macht es erforderlich, dass die Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2023 feststellt, den Lagebericht prüft. Der Jahresüberschuss beträgt EUR 1.186.531,58. Des Weiteren ist dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Es gelten die Vorschriften des 3. Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften und die Vorschriften des Kommunalen Prüfungsgesetzes über die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe. Gemäß § 12 des Gesellschaftervertrages ist innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft eine ordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen.
Gemäß Gesellschaftervertrag § 15 Abs. 4 ist nach Ablauf der ersten 10 Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung zu beschließen.
Die DOMUS AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft – Zweignie-derlassung Rostock hat den Prüfungsbericht an den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Unabhängig von der Prüfung der Freigabe durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ist somit gemäß dem Gesellschaftervertrag darüber zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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öffentlich
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65,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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31,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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49,5 kB
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