Beschlussvorlage - BV/24/157
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorschlag über die Zustimmung der Annahme einer Sachspende für die Maßnahme: Instandsetzung Schulhof Regionale Schule Ostseebad Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Laura Danckwardt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.10.2024
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Begründung
Gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Die o.g. Maßnahme dient der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten Angebotes an einer Bildungseinrichtung.
Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V trifft der Hauptausschuss bei einer Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € gem. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz.
