Beschlussvorlage - BV/24/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26. September 2024 die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, einen öffentlichen Aufruf in Abstimmung mit der Antragstellerin zu starten, um interessierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene für die Besetzung des Jugendbeirats zu werben.

Am Ende des Aufrufs soll eine Informationsveranstaltung organisiert sein, für die Vertreter*innen der Jugendbeiräte der Insel Rügen eingeladen werden. Diese können von ihrer Arbeit in den Beiräten berichten und unsere interessierten Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene am Ende der Veranstaltung bei der Bildung ihres Gremiums unterstützen.

Wir bitten die Verwaltung, als neutrales Organ, diese Veranstaltung zu organisieren und fachlich zu begleiten. Der Beirat soll künftig den Namen Kinder- und Jugendbeirat tragen, die Richtlinie ist entsprechend anzupassen.

 

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Begründung

Die Gemeinde Ostseebad Binz bietet zwar die Möglichkeit zur Aufstellung eines Jugendbeirats, jedoch ist dieser schon längere Zeit unbesetzt. Infolgedessen gibt es im Moment keine Möglichkeit, junge Menschen in unserer Gemeinde an der Willensbildung in der Kommunalpolitik und an den für sie relevanten Entscheidungen mitwirken zu lassen.

Der aktive Seniorenbeirat ist ein sehr gutes Vorbild, wie relevante Gruppen in der Bevölkerung direkt am politischen Wirken teilnehmen. Wir wollen den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Ostseebad Binz mit Ortsteil Prora die Möglichkeit einräumen, ihre Sichtweisen, Interessen und Bedarfe direkt in die Gremienarbeit einbringen zu können.

Anknüpfend wird die Gemeindeverwaltung bis zur nächsten Sitzung gebeten, die aktuelle „Richtlinie für die Tätigkeit im Jugendbeirat der Gemeinde Ostseebad Binz“ auf Aktualität zu prüfen. Insbesondere soll dem Kinder- und Jugendbeirat für relevante Themen ein Teilnahmerecht in den Ausschüssen und bei Sitzungen der Gemeindevertretung zugestanden werden.

Es wird weiter angeregt, die aktuell festgeschriebene Altersbeschränkung auf 10 bis 25 Jahre zu ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen: Haushaltsmittel sind einzuplanen

 

 

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Anlagen

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