Beschlussvorlage - BV/24/146

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die Annahme einer Geldspende für die Maßnahme: Instandsetzung Schulhof Regionale Schule Ostseebad Binz in Höhe von 2.500,00 €. Die Spendenbescheinigung wird an IBW Baugesellschaft mbH, Wittstocker Chaussee 3,16928 Pritzwalk ausgestellt.

Reduzieren

Begründung

Gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Die o.g. Maßnahme dient der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten Angebotes an einer Bildungseinrichtung.

 

Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V trifft die Gemeindevertretung ab einer Höhe 1.000,01 € gem. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Loading...