Beschlussvorlage - BV/24/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. Mai 2025 durchzuführen. Als Termin für eine mögliche Stichwahl wird der 25. Mai 2025 festgelegt.

 

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Begründung

Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Binz endet am 31. August 2025.

Gemäß § 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG) MV legt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters fest. Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Mit Festlegung des Wahltages ist entsprechend § 3 Abs. 4 LKWG auch über den Termin einer möglichen Stichwahl zu entscheiden. 

 

Neben der Bürgermeisterwahl findet im Jahr 2025 auch die Landratswahl für den Landkreis Vorpommern-Rügen statt. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.10.2024 empfiehlt es sich, im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, für beide Wahlen den 11.05.2025 als Wahltag festzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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