Beschlussvorlage - BV/24/144
Grunddaten
- Betreff:
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Festlegung des Tages der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Sindy Kubowicz
- Antragsteller:
- Gemeindewahlbehörde
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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26.09.2024
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Begründung
Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Binz endet am 31. August 2025.
Gemäß § 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG) MV legt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters fest. Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden. Mit Festlegung des Wahltages ist entsprechend § 3 Abs. 4 LKWG auch über den Termin einer möglichen Stichwahl zu entscheiden.
Neben der Bürgermeisterwahl findet im Jahr 2025 auch die Landratswahl für den Landkreis Vorpommern-Rügen statt. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreistag am 14.10.2024 empfiehlt es sich, im Sinne einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, für beide Wahlen den 11.05.2025 als Wahltag festzulegen.
