Beschlussvorlage - BV/24/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

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Begründung

Allgemeines:

 

Gem. § 48 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde eine Nachtragshaushaltssatzung zu erstellen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen in erheblichem Umfang bei einzelnen Aufwandspositionen getätigt werden sollen oder müssen. Gleiches gilt im Finanzhaushalt, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder lnvestitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. 

 

Der Nachtragshaushaltsplan muss nach § 7 GemHVO-Doppik im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen enthalten.

 

In der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung sowie im vorliegenden Haushaltsplan sind alle sich aus der Haushaltsführung ergebenden Veränderungen bis zum Ende der Haushaltsjahre 2024 und 2025 berücksichtigt und im Nachtragshaushaltsplan produktbezogen detailliert begründet.

 

 

Haushaltsausgleich:

 

 Gern. § 17 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik wird ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag durch Abdeckung aus Jahresüberschüssen der Haushaltsvorjahre durch Verrechnung mit dem Ergebnisvortrag ausgeglichen. Das Jahresergebnis verändert sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung im Haushaltsjahr 2024 von -312.300 EUR auf -1.097.600 EUR. Der Ergebnishaushalt wird durch die positiven Vorträge der Vorjahre somit ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2025 verringert sich das Jahresergebnis von 493.400 EUR auf 92.900 EUR.

 

Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik ist der Finanzhaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres besteht. 

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen verändert sich im Haushaltsjahr 2024 von -2.029.500 EUR auf -2.732.100 EUR. Im Folgejahr 2025 verändert sich der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -423.400 EUR auf -771.700 EUR. 

 

Unter Berücksichtigung der positiven Vorträge und Verrechnung des negativen Saldos ist der Haushaushaltsausgleich in der Finanzrechnung gegeben.

 

 

 

 

Bemerkungen:

Entscheidungsergebnis - Ausschuss für Finanzen: Ja: 4,      Nein: 0,      Enthaltung: 1

Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.09.2024 dem geänderten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan wird ohne Berücksichtigung der geänderten Planwerte in den Sachkonten

 - Nr. 52312000

- Nr. 52338000

- Nr. 52338100

- Nr. 52338400

 empfohlen.

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen 

Ja

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja

Ausgaben

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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