Beschlussvorlage - BV/24/137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Annahme einer Geldspende für die Maßnahme: Instandsetzung Schulhof Regionale Schule Ostseebad Binz in Höhe von 1.000,00 €. Die Spendenbescheinigung wird an Hotel Arkona Dr. Hutter e.K., Arkona Strandhotel, Strandpromenade 59, 18609 Binz ausgestellt.

 

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Begründung

Gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Die o.g. Maßnahme dient der Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten Angebotes an einer Bildungseinrichtung.

 

Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V trifft der Hauptausschuss bei einer Höhe von 100,00 € bis 1.000,00 € gem. § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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