Beschlussvorlage - BV/24/110

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.07.2024 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen – Friedhofsweg 1a“ über das gemeindliche Einvernehmen zu einer isolierten Abweichung nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze).

 

Reduzieren

Begründung

Das Vorhaben befindet sich im Bereich der rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ der Gemeinde Ostseebad Binz, in einem ausgewiesenem SO-Gebiet 1. Das Vorhaben überschreitet die rückwärtige Baugrenze um 2,30m x 4,65m (5,35m²).

 

Die Antragstellerin begründet ihren Antrag auf isolierte Abweichung wie folgt:

 

 

Beurteilung der Verwaltung

Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze zwingend erforderlich wird. Das Gebäude kann variabel innerhalb des Grundstücks und innerhalb des Baufeldes unter Würdigung der nachbarlichen Interessen angeordnet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flurkartenausschnitt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt BP 5

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

Anlagen in Beschlussvorlage

 

Loading...