Beschlussvorlage - BV/24/110
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag: „Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen“
hier: Antrag auf isolierte Abweichung nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
- Beteiligt:
- Planen und Bauen; Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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11.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 11.07.2024 im Rahmen des Bauantrages: „Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen – Friedhofsweg 1a“ über das gemeindliche Einvernehmen zu einer isolierten Abweichung nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ der Gemeinde Ostseebad Binz (Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze).
Begründung
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohnen am Sportplatz“ der Gemeinde Ostseebad Binz, in einem ausgewiesenem SO-Gebiet 1. Das Vorhaben überschreitet die rückwärtige Baugrenze um 2,30m x 4,65m (5,35m²).
Die Antragstellerin begründet ihren Antrag auf isolierte Abweichung wie folgt:
Beurteilung der Verwaltung
Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze zwingend erforderlich wird. Das Gebäude kann variabel innerhalb des Grundstücks und innerhalb des Baufeldes unter Würdigung der nachbarlichen Interessen angeordnet werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zuzustimmen.

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Flurkartenausschnitt

Ausschnitt BP 5
