Beschlussvorlage - BV/26/431

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 25.06.2026, dem Antrag auf Zustimmung nach § 36a BauGB i. V. m. der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ (Überschreitung GRZ/GFZ) zugunsten des (Wohn-)Bauvorhabens: „Neubau Wohn- und Geschäftshaus „Deutsches Haus“ mit 20 Wohneinheiten (DW) und 6 Ladengeschäften – Wylichstraße 11“, zuzustimmen.

 

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Begründung

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ der Gemeinde Ostseebad Binz in der Bauzone 4a mit einer zulässigen GRZ I von 0,4 einer zulässigen GRZ II von 0,6 sowie einer zulässigen GFZ von 1,2. Der Antragsteller begehrt zugunsten des Wohnungsbaus die Zustimmung zur Überschreitung der GRZ I um 0,12, der GRZ II um 0,23 sowie der GFZ um 0,16.

 

Ansicht Süd-Ost

 

 

 

Beurteilung der Verwaltung

Bei Befreiungen zugunsten des Wohnungsbaus kann nur ein solches Vorhaben genehmigungsfähig sein, das auch Ergebnis einer sachgerechten Abwägung der  öffentlichen und privaten Interessen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens sein  kann und den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde entspricht. Dies kann vorliegend noch nicht abschließend beurteilt werden, da sich die Änderung des Bebauungsplanes noch nicht in einem solchen Bearbeitungsstand befindet. Zugleich fehlt es an der grundstücksbezogenen Besonderheit des Antragstellers, da diese Befreiungen für zahlreiche andere Grundstücke im Geltungsbereich des BP 1 in Betracht kämen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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