Beschlussvorlage - BV/26/403
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 815-39-2023 aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.07.2023
hier: Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 "Wohnquartier am Rasenden Roland" der Gemeinde Ostseebad Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Tom Hagedorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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15.04.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.04.2026
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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07.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.07.2023 mit der Beschluss-Nr. 815-39-2023 mit folgendem Wortlaut:
- Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 06.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 "Wohnquartier am Rasenden Roland" der Gemeinde Ostseebad Binz. Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
- Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird aufgehoben, da die planungsrechtlichen Ziele künftig im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans weiterverfolgt werden sollen. Dies ermöglicht eine flexiblere und umfassendere städtebauliche Entwicklung unabhängig von einem konkreten Vorhabenträger (vgl. BV/26/398).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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329,8 kB
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