Beschlussvorlage - BV/26/406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bestellt in ihrer Sitzung am 07.05.2026 gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassung  M-V  Frau Petra Tünker  als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde zum 01.06.2026.

 

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Begründung

Der Gleichstellungsauftrag der Gemeinden ergibt sich aus Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gleichstellungsbeauftragte erfüllen im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit Aufgaben, die der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen.

Sie haben Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Leben, die in Einzelfällen auch Männern entstehen, aufzudecken und wirken auf deren Abbau hin.

Die Amtszeit der bisherigen  ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, Frau Petra Tünker, endete im März 2026.

Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens ist lediglich eine Bewerbung eingegangen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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