Beschlussvorlage - BV/26/417

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2026 die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen zu prüfen, inwiefern und wo E-Ladesäulen auf Parkplätzen bzw. Flächen, die im Eigentum der Gemeinde Binz stehen oder zu Unternehmen gehören, an denen die Gemeinde Binz beteiligt ist (Wohnungsverwaltung Binz GmbH, Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus etc.) eingerichtet werden können. 

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Begründung

Die Insel Rügen ist nicht ausreichend mit E-Ladesäulen versorgt. Um auf die Mobilitätswende zu reagieren, muss dieses Netz ausgebaut werden. Auch Binz ist nur mangelhaft ausgestattet. Viele Private reagieren bereits und rüsten selbst um bzw. auf. Aber auch auf öffentlichen Flächen muss diese Versorgung sichergestellt werden. 

Um darüber entscheiden zu können, müssen wir zunächst prüfen, wo und wie E-Ladesäulen auf Parkplätzen bzw. Flächen, auf die die Gemeinde Zugriff hat, errichtet werden können. Im nächsten Schritt muss dann politisch entschieden werden, auf welchen Flächen, die technisch in Frage kommen, diese Ladesäulen entstehen. 

 

Im Jahr 2023 hat die SPD-Fraktion einen ähnlichen Antrag in der Gemeindevertretung gestellt. Dieser wurde mit der Begründung, die Gemeinde errichte zeitnah ausreichend Ladesäulen, abgelehnt. Da in den letzten drei Jahren nicht ausreichend Ladesäulen errichtet wurden, erneuern wir unseren Antrag. 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen: Keine finanziellen Mittel notwendig

 

 

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Anlagen

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