Beschlussvorlage - BV/26/403

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.05.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.07.2023 mit der Beschluss-Nr. 815-39-2023 mit folgendem Wortlaut:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 06.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 "Wohnquartier am Rasenden Roland" der Gemeinde Ostseebad Binz. Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.  
  2. Die Gemeinde Ostseebad Binz ist kostenfrei zu halten.  

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

Reduzieren

Begründung

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird aufgehoben, da die planungsrechtlichen Ziele künftig im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans weiterverfolgt werden sollen. Dies ermöglicht eine flexiblere und umfassendere städtebauliche Entwicklung unabhängig von einem konkreten Vorhabenträger (vgl. BV/26/398).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...