Beschlussvorlage - BV/26/390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Zentrum" der Gemeinde Ostseebad Binz.
  2. Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen

 

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Begründung

Die Gemeinde beabsichtigt, den zwischenzeitlich weiter konkretisierten und gewachsenen städtebaulichen Regelungsbedürfnissen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 "Zentrum" Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund soll die ursprünglich beabsichtigte 7. und 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 in der bislang vorgesehenen Form nicht weitergeführt werden. Mit diesem Beschluss soll eine neue Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Zentrum"  erfolgen. 

Neben dem bereits vorgesehenen Ausschluss von Ferienwohnungen in den Erdgeschosszonen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sollen im Rahmen der Neuaufstellung bzw. Neufassung der Planänderung insbesondere folgende weitere städtebauliche Zielsetzungen verfolgt werden:

  • Differenzierte Festsetzung von Baugebieten entsprechend der vorhandenen städtebaulichen Struktur und den funktionalen Nutzungsschwerpunkten innerhalb des Plangebietes. Hierzu ist vorgesehen, entlang der Strandpromenade ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tourismus“ festzusetzen. Für den Bereich entlang der Jasmunder Straße bis zur Mittelstraße soll ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem Ferienwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen bzw. lediglich ausnahmsweise bei nachweislicher baulicher Unterordnung zulässig sein sollen.
  • Aufnahme zusätzlicher Baufelder zur städtebaulich geordneten Entwicklung bislang nicht oder nur eingeschränkt bebaubarer Grundstücksbereiche.
  • Aufnahme planungsrechtlicher Regelungen zur zulässigen Überschreitung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen für Außengastronomie.
  • Erweiterung der örtlichen Bauvorschriften (Teil C des Bebauungsplanes) insbesondere hinsichtlich gestalterischer Anforderungen an Wetterschutzanlagen für Außengastronomieflächen.
  • Ergänzung eines Ausnahmetatbestandes im Hinblick auf die festgesetzten Traufhöhen in Bereichen mit ansteigendem Gelände. Für die Firsthöhe besteht bereits eine entsprechende Ausnahmeregelung, sodass insoweit eine systematische Ergänzung der Festsetzungen erfolgen soll.

Mit der vorgesehenen Planänderung verfolgt die Gemeinde das Ziel, die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet entsprechend den aktuellen funktionalen Anforderungen weiterzuentwickeln, die touristischen Nutzungen in geeigneten Teilbereichen planungsrechtlich zu sichern und zugleich die Wohnfunktion in hierfür vorgesehenen Bereichen zu stärken.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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