Beschlussvorlage - BV/26/388

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.11.2020 mit der Beschluss-Nr. 342-15-2020 mit folgendem Wortlaut:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in Ihrer Sitzung am 12.11.2020 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Zentrum" zum Schutz des Zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Ostseebad Binz als einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltbericht. 
  2. Das Planverfahren ist gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen.  
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Begründung

Die Gemeindevertretung hat am 12.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ gefasst. Ziel war es, konkrete Festsetzungen über die Zulässigkeiten und Unzulässigkeiten bestimmter Arten von Nutzungen für Einzelhandel und Restaurants zu treffen.

Im weiteren Verlauf der planerischen Überlegungen hat sich ergeben, dass der ursprüngliche Planungsansatz in dieser Form nicht weiterverfolgt wird. Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist damit entfallen.

Gleichzeitig sollen einzelne Inhalte und Zielsetzungen des bisherigen Aufstellungsbeschlusses im Rahmen eines neuen Bauleitplanverfahrens aufgegriffen und zusammen mit weiteren Planungsaspekten in einem neuen Aufstellungsbeschluss gebündelt weitergeführt werden.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den bestehenden Aufstellungsbeschluss gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches im Sinne des § 2 Baugesetzbuch aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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