Beschlussvorlage - BV/26/393

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Binz stellt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Binzer Bucht Tourismus“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 14 KPG M-V fest.

2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 460.470,01 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der kumulierte Gewinnvortrag erhöht sich damit von 1.907.368,33 € auf insgesamt 2.367.838,34 €.

3. Dem Tourismusdirektor wird für das Geschäftsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

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Begründung

Der Jahresabschluss wurde durch die ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung erfolgte gemäß § 14 KPG M-V im Auftrag des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern (LRH). Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Entsprechend des Erlasses des Innenministeriums vom 13. Juli 2006 ist die Feststellung durch die Gemeindevertretung unmittelbar nach Vorliegen des Bestätigungsvermerks zulässig.

2. Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung

Prüfung und Testat

Der Jahresabschluss wurde durch die ECOVIS Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung erfolgte gemäß § 14 KPG M-V im Auftrag des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern (LRH). Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Entsprechend des Erlasses des Innenministeriums vom 13. Juli 2006 ist die Feststellung durch die Gemeindevertretung unmittelbar nach Vorliegen des Bestätigungsvermerks zulässig. Damit ist eine gesonderte materielle Prüfung aufgrund der hohen Prüfungstiefe des Wirtschaftsprüfers nicht abzuwarten.

2. Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung

Das Geschäftsjahr 2022 ist durch eine signifikante wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie gekennzeichnet. Der Jahresüberschuss von rund 0,46 Mio. € resultiert aus zwei wesentlichen Faktoren:

Operative Performance: Die Übernachtungszahlen stiegen im Vergleich zum Vorjahr an:

2021: 2.098 Tsd. Übernachtungen

2022: 2.721 Tsd. Übernachtungen

Kosteneffizienz und Sondereffekte: Das Ergebnis wurde zusätzlich durch Einsparungen im Personalkostenbereich sowie durch staatliche Transferleistungen (Zuschüsse im Rahmen der pandemiebedingten Kurzarbeit) gestützt.

 

3. Entlastung der Werkleitung

Auf Basis des vorliegenden, beanstandungsfreien Prüfberichts der ECOVIS Audit AG sind die Voraussetzungen für die Entlastung des Tourismusdirektors gegeben. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Einhaltung der wirtschaftlichen Grundsätze wurden durch den Abschlussprüfer bestätigt.

Finanzielle Auswirkungen

Durch den Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung wird die Eigenkapitalbasis des Eigenbetriebes gestärkt. Dies erhöht den finanziellen Spielraum für künftige investive Maßnahmen im Rahmen des Destinationsmanagements und sichert die Liquidität gegenüber konjunkturellen Schwankungen ab.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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