Beschlussvorlage - BV/26/392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 im Rahmen des

Bauantrages: „Neubeantragung Wohn- und Geschäftshaus zu AZ 03489/99, 18 Ferienwohnungen,  Dauerwohnungen, 6 Gewerbeeinheiten – Wylichstraße 11“ das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen, sowie der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zentrum“ (Überschreitung der GRZ), zuzustimmen.

 

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