Beschlussvorlage - BV/26/374
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage über den Bebauungsplan Nr. 43B „Quartier der Kleinbahn - Süd“ der Gemeinde Ostseebad Binz
hier: zweiter Abwägungsbeschluss nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Maria Klett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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25.02.2026
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.03.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 über die anliegende Abwägungstabelle (Stand Februar 2026) mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie über die Abwägungsvorschläge im Rahmen der 2. Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 43B „Quartier an der Kleinbahn – Süd“ der Gemeinde Ostseebad Binz.
Begründung
Die zweite Offenlage der o. g. Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.08.2025 bis zum 19.09.2025. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie die Nachbargemeinden sind nach den §§ 4 Abs. 2 und 2. Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 11.08.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Insgesamt wurden 39 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt, wovon 13 eine Stellungnahme abgegeben haben. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen (eine Einzelstellungnahme sowie eine Stellungnahme einer Interessensgemeinschaft) eingegangen.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in der Anlage – Abwägungsvorschlag – aufgeführten und fristgemäß vorgebrachten öffentlichen und privaten Anregungen zu prüfen sowie untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen.
Die Stellungnahmen und deren Auswertungen zur Umsetzung in der Entwurfsplanung sind im Einzelnen der Anlage zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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690,9 kB
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