Beschlussvorlage - BV/26/373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 über die anliegende Abwägungstabelle (Stand Februar 2026) mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie über die Abwägungsvorschläge im Rahmen der 2. Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 43A „Quartier an der Kleinbahn – Nord“ der Gemeinde Ostseebad Binz.

 

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Begründung

Die zweite Offenlage der o. g. Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 18.08.2025 bis zum 19.09.2025. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie die Nachbargemeinden sind nach den §§ 4 Abs. 2 und 2. Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 11.08.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Insgesamt wurden 39 Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt, wovon 14 eine Stellungnahme abgegeben haben. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen

.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in der Anlage – Abwägungsvorschlag – aufgeführten und fristgemäß vorgebrachten öffentlichen und privaten Anregungen zu prüfen sowie untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Das  Ergebnis  ist  den Beteiligten mitzuteilen.

 

Die Stellungnahmen und deren Auswertungen zur Umsetzung in der Entwurfsplanung sind im Einzelnen der Anlage zu entnehmen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK:               05.11.00.00 -

56255000 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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