Beschlussvorlage - BV/26/369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt auf ihrer Sitzung am 19.03.2026 das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab dem 01.01.2026 für die Kindertageseinrichtung "Proraer Seesternchen" im Ostseebad Binz.

 

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Begründung

Gemäß § 24 (1) KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen jeweils unter Berücksichtigung der Vorschriften dieses Gesetzes festgelegt.  

Seit dem 01.01.2025 beteiligen sich die Gemeinden für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben, in Höhe von 31,49 Prozent an den Kosten des in Anspruch genommenen Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Festsetzung des gemeindlichen Anteils erfolgt jeden Monat durch Bescheid des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

Für die Kindertageseinrichtung "Proraer Seesternchen" wurden ab dem 01.01.2026 folgende Platzkosten verhandelt:

 

Betreuungsart

ganztags

Krippe

1.680,25 €

Kindergarten

963,67 €

 

Im Vergleich die Platzkosten ab dem 01.01.2025:

 

Betreuungsart

ganztags

Krippe

1.718,90 €

Kindergarten

1.051,17 €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK:  03.65.00

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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