Beschlussvorlage - BV/26/375

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 19.03.2026 im Rahmen des Bauantrages: „Änderungsgesuch bzgl. 1998 anders gebauter Maße und Dachform“ – Am Kleinbahnhof 13“, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB herzustellen, sowie der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnbebauung Zinglingsberg Mitte“ (Überschreitung Anzahl der Wohneinheiten), zuzustimmen.

 

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Begründung

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohnbebauung Zinglingsberg Mitte“ in einem ausgewiesenem Sondergebiet „Wohnen mit Beherbergung (SO-2b). Der Bebauungsplan setzt eine maximale Anzahl zulässiger Wohneinheiten fest; hier max. 2 Wohneinheiten je Gebäude.

 

Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Legalisierung der vorhanden 4 Wohneinheiten in seinem erworbenen Gebäude.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtliche Lage

 

 

 

 

Auszug Lageplan

 

 

 

 

 

 

 

Grundriss Kellergeschoss – WE 1

 

 

Grundriss Erdgeschoss – WE 2

 

 

Grundriss 1. Obergeschoss – WE 3 und 4

 

 

Grundriss 2. Obergeschoss – WE 3 und 4

 

 

Ansicht Ost

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten je Gebäude stellt einen Grundzug der Planung dar, von der nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht befreit werden kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher aus vorgenannten Gründen, das Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht herzustellen und der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der Anzahl der max. zulässigen Anzahl der Wohneinheiten nicht zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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