Beschlussvorlage - BV/26/368

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 09.03.2026 die Zustimmung zur Annahme einer Sachspende für die Regionale Schule Binz in Höhe von 162,42  Euro. Für die Veranstaltung Winterball wurden Getränke gespendet. Die Spendenbescheinigung wird auf die Rügener Getränkevertriebs GmbH, Kluiser Dreieck, 18569 Gingst ausgestellt.

 

Reduzieren

Begründung

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. 

 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000,00 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100,00 Euro bis höchstens 1.000,00 Euro kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung nur auf den Hauptausschuss übertragen.

 

Gemäß § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz trifft der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne des § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...