Beschlussvorlage - BV/26/361
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 24/105 aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.11.2024
hier: Konzeptbeschluss 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 "Neubinz" der Gemeinde Ostseebad Binz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planen und Bauen
- Bearbeiter:
- Tom Hagedorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.11.2024 mit der Beschluss-Nr. 24/106 mit folgendem Wortlaut:
"Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2024 dem städtebaulichen Konzept zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 „Neu-Binz“ der Gemeinde Ostseebad Binz variantenunabhängig zwei Baukörper mit angebender Fläche als Arbeitsgrundlage für die Erstellung der Entwurfsunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behörden und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Inhalt des städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die dauerhafte, uneingeschränkte Nutzung und Bewirtschaftung des Flurstücks 135/38, Gemarkung Binz, Flur 2 zugunsten der Gemeinde Ostseebad Binz sowie eine öffentlich gewidmete Durchwegung zwischen Proraer Straße und Strandpromenade. Zum Offenlagebeschluss soll durch die Verwaltung geprüft werden, ob das seeseitige Gebäude auf die Baulinie des Hotels Rugard bzw. des Nachbargebäudes verschoben werden kann, sowie die optimale Ausrichtung beider Gebäude hinsichtlich Seeblick und Verschattung."
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung
Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben, da das Bauleitplanverfahren über einen längeren Zeitraum nicht weitergeführt wurde und die ursprünglichen Planungsgrundlagen dadurch überholt sind. Zudem haben sich die städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde geändert; die ursprünglich verfolgten städtebaulichen Ziele bestehen nicht mehr. Vor dem Hintergrund veränderter politischer Mehrheitsverhältnisse und einer daraus resultierenden Neuausrichtung der kommunalen Entwicklungsziele ist die Planung nicht mehr erforderlich und wird daher nicht weiterverfolgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1 MB
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