Beschlussvorlage - BV/26/364

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz in der Fassung vom 06.05.2025 im § 9 Entschädigung dahingehend zu ändern, dass

  1. Unter Ziffer (4) der Passus „… für jeden Tag, an dem sie …“ durch „… für die Teilnahme …“  
     
  2. Unter Ziffer (7) der Passus „Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld bezahlt. …“ durch „Für mehrere, notwendige Sitzungen an einem Tag wird für jede notwendige Sitzung Sitzungsgeld bezahlt. …“ 

ersetzt wird.

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Begründung

In der derzeit gültigen Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz ist unter dem §9 Ziffer (7) festgelegt, dass Mitglieder der Gemeindevertretung und auch sachkundige Einwohner*innen in den jeweiligen Ausschüssen nur einmal pro Kalendertag Sitzungsgeld erhalten. Dies ist unabhängig von der Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Sitzungen. Diese Regelung war bisher angemessen, da es praktisch nicht vorkam, dass Sitzungen am gleichen Tag und/oder nacheinander durchgeführt wurden. 

 

Ab diesem Jahr wird es jedoch vermehrt dazu kommen, dass mehrere Ausschüsse am selben Tag tagen. In diesen Fällen kann es notwendig sein, dass einzelne Mitglieder an mehr als einer Sitzung teilnehmen. Dies bedeutet sowohl in der Vorbereitung als auch in der tatsächlichen Teilnahme einen erheblichen, zusätzlichen zeitlichen Aufwand. 

Die Vorbereitung auf Ausschusssitzungen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweiligen Themen, Vorlagen und Beschlussentwürfen. Der Aufwand für die Vorbereitung der Sitzung verdoppelt sich in der Regel, da in den jeweiligen Ausschüssen verschiedene Themenkomplexe behandelt werden. 

Die derzeitige Regelung führt daher zu einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Mitgliedern, die nur an einer Sitzung teilnehmen. Sie setzt zudem ein falsches Signal hinsichtlich der Wertschätzung des Engagements der Gemeindevertreter*innen und der sachkundigen Einwohner*innen für die kommunale Arbeit in ihrer Freizeit. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll keine Erhöhung der Aufwandsentschädigung im Sinne eines finanziellen Vorteiles angestrebt werden.

 

Ziel ist eine angemessene und faire Anerkennung des tatsächlichen Aufwandes und eine Gleichbehandlung aller Mandatsträger*innen unabhängig davon, wie die Sitzungstermine organisatorisch gelegt worden sind. 

 

Die Änderung trägt dazu bei, die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindevertretung und ihren Ausschüssen weiterhin attraktiv zu gestalten und Benachteiligungen zu verhindern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Berührung                

Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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