Beschlussvorlage - BV/26/356
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses BV/25/325 aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.12.2025
hier: "Beschlussvorlage zur 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 und dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Tamara Pampuch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2025 die Aufhebung des Beschlusses vom 04.12.2025 mit der Beschluss Nr. BV/25/325 mit dem folgendem Wortlaut:
"Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.12.2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Binz."
Begründung
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.12.2025 beanstandet, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Beschlussnummer BV/25/325der Gemeinde Ostseebad Binz in wesentlichen Punkten gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstößt.
Insbesondere wurden unzulässige Änderungen für das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen, Investitionsmaßnahmen ohne gesicherte Finanzierung veranschlagt, Kassenkredite unzulässig zur Investitionsfinanzierung herangezogen sowie erforderliche Unterlagen nicht vollständig vorgelegt.
Der Beschluss ist daher materiell rechtswidrig und darf nicht in Kraft treten.
Gemäß § 81 Abs. 1 KV M-V ist der Beschluss aufzuheben, um rechtmäßige haushaltswirtschaftliche Zustände herzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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376,4 kB
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