Beschlussvorlage - BV/26/356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2025 die Aufhebung des Beschlusses vom 04.12.2025 mit der Beschluss Nr.  BV/25/325 mit dem folgendem Wortlaut: 

 

"Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.12.2025 die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Binz."

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Begründung

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 19.12.2025 beanstandet, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Beschlussnummer BV/25/325der Gemeinde Ostseebad Binz in wesentlichen Punkten gegen haushaltsrechtliche Vorschriften verstößt.
Insbesondere wurden unzulässige Änderungen für das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen, Investitionsmaßnahmen ohne gesicherte Finanzierung veranschlagt, Kassenkredite unzulässig zur Investitionsfinanzierung herangezogen sowie erforderliche Unterlagen nicht vollständig vorgelegt.
Der Beschluss ist daher materiell rechtswidrig und darf nicht in Kraft treten.
Gemäß § 81 Abs. 1 KV M-V ist der Beschluss aufzuheben, um rechtmäßige haushaltswirtschaftliche Zustände herzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Ja/Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

Ja/Nein

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja/Nein

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 Ja/Nein

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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