Beschlussvorlage - BV/26/343
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zur 5. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (Kurabgabensatzung) einschließlich der dazugehörigen Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus
- Bearbeiter:
- Tamara Pampuch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Tourismusausschuss
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Vorberatung
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13.01.2026
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Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.01.2026
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Binz
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Entscheidung
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05.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Binz beschließt in ihrer Sitzung am 05.02.2026 die 5. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz und billigt die Kalkulationsgrundlage (Anlage Kalkulation der Kurabgabe) mit der Gültigkeit vom 01. Januar 2026 für den Zeitraum 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.
Begründung
Der kommunale Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus wird als organisatorische, verwaltungsmäßig selbstständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den Vorschriften der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns und der Eigenbetriebsverordnung M-V in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Der Eigenbetrieb gliedert sich in folgende Bereiche:
1. Gästeservice
2. Fremdenverkehrswerbung
3. sonstige wirtschaftliche Betätigungen.
Die Kurabgabe als eine öffentlich-rechtliche Entgeltabgabe, wird als Gegenleistung für die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Kureinrichtungen (einschließlich des Strandes) erhoben.
Sie dient zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Im Rahmen der Neufassung der Kalkulation für den Zeitraum 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 ergeben sich im Hinblick auf die Höhe(n) der Kurabgabe(n) keine Änderungen. Sie betragen weiterhin:
§ 8 Höhe der Kurabgabe
Die Kurabgabe beträgt pro kurabgabepflichtige Person und Aufenthaltstag: 3,40 €.
Absatz (3)
Die Jahreskurabgabe beträgt pro Person und Kalenderjahr: 102,00 €.
Absatz (4)
Die Kurabgabe beträgt für Tagesgäste (§3 Abs. 2): 3,40 €.
In Bezug auf die aktuelle Rechtsbesprechung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald entfällt eine gesonderte Abgabe für Hunde, die Erlöse sowie Aufwendungen in diesem Zusammenhang fließen in die Kurabgabekalkulation ganzheitlich ein.
Anlagen:
- - Kurabgabenkalkulation 2026/2027
- 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (Kurabgabesatzung)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,6 kB
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(wie Dokument)
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18,6 MB
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