Beschlussvorlage - BV/26/352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 26.01.2026 die Zustimmung der Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Ostseebad Binz.

 

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Begründung

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 KV M-V beteiligen. Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 € bis 1.000 € trifft der Hauptausschuss gemäß § 6 Abs. der Hauptsatzung.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen 

Nein

 

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

 

 

Produkt/SK: 

 

 

 

 

 

 

Keine haushaltsmäßige Berührung                

Ja

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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